 Ein Volk unter Generalverdacht?

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Eine SMS an die heimliche Liebschaft, ein langes Telefonat mit dem Steuerberater, eine E-Mail an ein Internetversandhaus – und der Staat guckt immer mit zu: Für viele eine Horrorvorstellung. Aber dies soll nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Wirklichkeit werden. CDU, CSU und SPD haben am 9. November vergangenen Jahres gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei im Bundestag beschlossen, das künftig nachvollzogen werden kann, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, SMS oder E-Mail miteinander Kontakt aufgenommen hat. Damit setzte der Bundestag eine EU-Richtlinie um. Die Sicherheitspolitiker der großen Parteien hoffen, so besser organisierten Verbrechen wie Terrorismus, Mafiatätigkeiten oder Kinderpornoringen auf die Spur zu kommen. Kriminellen würde es somit zudem erschwert, miteinander zu kommunizieren. Und wer nichts zu verbergen habe, so argumentiert unter anderem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der habe auch nichts zu befürchten.
Trotzdem sorgt das Gesetz für Verunsicherung. Datenschützer sehen das Vorhaben naturgemäß kritisch, aber auch Privatpersonen wehren sich gegen das neue Gesetz. In Heidelberg ist ein Guerilla-Aktion gemeldet worden, bei der Unbekannte angeblich im Namen der Polizei zum Selbstschutz vor der Überwachung von Telefon- und Internetdaten riet. In einem Brief mit offizieller Aufmachung warnte vermeintlich ein ranghoher Polizist der Universitätsstadt, Polizeidirektor Karl Himmelhan, davor, dass wegen einer Panne die im Rahmen der Vorratsspeicherung erhobene Daten nicht vor Missbrauch geschützt seien. Diese Falschmeldung wurde an rund tausend Haushalte versandt. Obwohl die echte Polizei den Fake zunächst als “vorgezogenen Fastnachtscherz” abtat, wird nach einem Bericht des SWR nun doch nach den Urhebern der Aktion gefahndet.
Ernster als solche Einzelaktionen ist die Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zu nehmen. Diese bundesweit agierende Gruppe sammelt Unterschriften gegen das Gesetz und hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, das Gesetz zu stoppen. Damit liegt es zunächst einmal auf Eis. Die Beschwerde wurde vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik formuliert. Die Beschwerdeführer protestieren dagegen, dass mit dem Gesetz “80 Millionen Deutsche unter Generalverdacht” gestellt würden. Die Vorratsdatenspeicherung greife unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger ein und beeinträchtige berufliche Aktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche und Journalismus. Zudem würde unternehmerisches und politisches Handeln, das Vertraulichkeit voraussetzt, behindert. Dabei verhehlen die acht Beschwerdeführer nicht, dass sie auch Eigeninteressen verfolgen. Einer der Unterzeichner der Verfassungsbeschwerde, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf, berichtete dem Schwäbischen Tagblatt, dass seine Kunden beunruhigt reagierten. Seine Mandanten wollten am Telefon nicht mehr reden und drängten auf Besprechungen Zuhause. Raschdorf zweifelt auch an der Zweckmäßigkeit der aufwändigen und somit auch teuren Vorratsdatenspeicherung. Nach einer Schätzung des Bundeskriminalamtes würden mit der Datenerfassung nur 0,006 Prozent mehr Straftaten aufgeklärt werden als bisher.
Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat wird vermutlich auf sich warten lassen: beim Bundesverfassungsgericht ist noch nicht entschieden, ob der Erste oder Zweite Senat für die Bearbeitung zuständig ist. Mit einem Ergebnis ist in den kommenden Tagen nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AP nicht zu rechnen. bg
Zurück!  Frequenzen für Ultra-Wideband (UWB) freigegeben

Die Bundesnetzagentur macht den Weg für Ultra-Wideband (UWB) frei, indem sie Frequenzen im Bereich von 30 MHz bis 10,6 GHz im Rahmen einer Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung stellt. Damit kann jeder die Frequenzen für UWB kostenlos und ohne Antrag nutzen.
Mit Ultra-Wideband lassen sich Daten über kurze Distanzen mit sehr hoher Geschwindigkeit austauschen. UWB dient so z.B. als Basis für Wireless USB (WUSB), das eine Datenrate von 480 MBit/s erreicht. Erste WUSB-Produkte sollten hierzulande 2008 auf den Markt kommen, nachdem die entsprechenden Frequenzen freigegeben wurden.
Auf Basis von UWB lassen sich so Geräte im Hi-Fi-Bereich ebenso drahtlos miteinander verbinden wie Geräte in den Bereichen Video oder IT, wie z.B. Drucker, Festplatten, Monitore, Scanner, Tastaturen und Mäuse. Auch im industriellen Bereich gibt es Anwendungen für UWB. Hier kann die Technik zur Datenübertragung bei medizinischen Anwendungen oder in der Messtechnik eingesetzt werden.
Bei der Frequenzzuteilung für UWB geht die Bundesnetzagentur hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums neue Wege: Die Frequenznutzungs-Bestimmungen sind daher recht komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Die Bundesnetzagentur will die Auswirkungen der UWB-Nutzung daher intensiv beobachten und behält sich vor, die technischen Parameter für Ultra-Wideband gegebenenfalls zu modifizieren. Zugleich folgt die Bundesnetzagentur mit der Frequenzvergabe einer entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission.
Zurück!  Google-Suche für Fortgeschrittene

Google. Seit 1998 auf dem Markt. Laut eigenen Angaben sind derzeit 8 Milliarden Seiten bei Google indiziert. Der Umgang mit dieser Suchmaschine ist für uns reine Routine und die Wahrscheinlichkeit, daß auch Sie "googeln", liegt immerhin bei 80%.
Selbstverständlich sind uns allen grundsätzliche Befehle, unsere Suche einzuschränken oder exakter zu definieren, geläufig. Aber Google kann noch ein wenig mehr... finden Sie hier eine kleine Auflistung von Sonderbefehlen in unserer Google-Suche für Fortgeschrittene! 
„Suchwort“
„Alexander der Große“
Sucht nach Webseiten, in denen die Suchbegriffe in der exakten Reihenfolge erscheinen. Namen sollten immer auf diese Weise eingegeben werden.
*Suchwort
*spiel
Das Sternchen ist ein Platzhalter. So findet Google etwa „Fußballspiel“, „Handspiel“ oder „Foulspiel“.
X * X
Fußball * Spiel
Sternchen zwischen zwei Begriffen. Findet Webseiten, bei denen die gesuchten Wörter nicht direkt nacheinander stehen.
~Suchwort
~auto
Sucht im englischsprachigen Google nach Synonymen. Findet für „Auto“ auch „car“ oder „truck“.
site:URL
Netzwerk Site:www.NETHINKS.com
Sucht auf einer bestimmte Internetseite nach dem Begriff, also „Netzwerk“ auf „NETHINKS.com“. Kein Leerzeichen nach „site:“ eingeben.
define:Suchwort
define:Netzwerk
Liefert eine Definition des Begriffs „Netzwerk“. Kein Leerzeichen eingeben.
link:URL
link:www.NETHINKS.com
Findet Seiten, die auf "NETHINKS.com" verweisen. Kein Leerzeichen eingeben. Mit oder ohne www macht keinen Unterschied.
info:URL
info:www.NETHINKS.com
Diese Eingabe muss ohne Leerzeichen erfolgen. Google zeigt dann alle Informationen an, die es über eine Webseite liefern kann. Beispielsweise Verweise auf diese Seite oder ähnliche Webseiten.
related:URL
related:www.NETHINKS.com
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Angezeigt werden Seiten, die mit der angegebenen Seite "verwandt" sind.
safesearch:Suchwort
safesearch: „Pamela Anderson“
Verhindert, dass nicht jugendfreie Webseiten angezeigt werden. In diesem Fall gibt Google beispielsweise keine Nacktfotos von Pamela Anderson aus. Filtert teilweise allerdings auch viele harmlose Inhalte heraus.
filetype:
NETHINKS filetype:doc
Beschränkt die Suche auf das angegebene Dateiformat. In diesem Fall werden Word-Dateien gesucht, die das Wort „NETHINKS“ beinhalten. Google versteht alle gängigen Formate, also etwa pdf, jpeg, ppt, xls, lwp, mw, ppt, rtf, txt, html, htm, shtml, php, asp...
InUrl:URL
Netzwerk inurl:NETHINKS
Findet das Wort „Netzwerk“ auf jenen Seiten, bei denen der Begriff „NETHINKS“ in der Internet-Adresse (URL) steht.
Zahl..Zahl
BIP 2001..2006
Durchsucht eine Zahlenfolge. In diesem Fall sucht Google das „Bruttoinlandsprodukt“ der Jahre 2001 bis 2006. Funktioniert auch bei Preisen, etwa „50..100 Euro“.
stocks:...
IBM stocks
Wer „stocks“ zusätzlich zum normalen Suchbegriff eingibt, erhält die Aktienkurse des Unternehmens. Funktioniert nur mit bestimmten US-Aktien und nur auf Google.com.
spell:Suchwort
spell:netwoorks
Google gibt Vorschläge für eine (möglicherweise) korrekte Schreibweise.
allinurl:Suchwort
allinurl:netzwerk
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Zeigt nur Ergebnisse, die den Suchbegriff in der URL enthalten.
allintitle:Suchwort
allintitle:netzwerk
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Zeigt nur Ergebnisse, die den Suchbegriff in dem Titel enthalten.
allintext:Suchwort
allintext:netzwerk
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Zeigt nur Ergebnisse, die den Suchbegriff im <body>-Text enthalten.
allinlinks:Suchwort
allinlinks:netzwerk
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Zeigt nur Ergebnisse, die den Suchbegriff ausschließlich in Links enthalten.
cache:URL
cache:www.NETHINKS.com
Die Eingabe erfolgt ohne Leerzeichen. Google zeigt eine Version der Webseite aus dem Google-Cache an.
Und wem das alles noch nicht reicht, der findet selbstverständlich weitere Auswahlmöglichkeiten in der "Erweiterten Suche"...
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