 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Im November des vergangenen Jahres wurde das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" durch die Bundesregierung verabschiedet, mit dem 01.01.2007 trat es in Kraft.
Vorangiges Ziel dieses Gesetzes ist es, ein deutschlandweites, zentrales Unternehmensregister zu errichten. Darüberhinaus schafft es aber auch neue Richtlinien für die Inhalte gewerblicher E-Mails. Und diese besagen, daß ab sofort Unternehmen nicht nur in ihren Geschäftsbriefen, sondern auch in ihren geschäftlichen E-Mails alle nötigen Angaben zu ihrem Unternehmen zu führen haben.
Dies gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform, nicht allerdings für Privatpersonen und Freiberufler. Betroffen sind alle E-Mails mit Ausnahme der Mails in laufenden Geschäftsvorgängen, für die üblicherweise Vordrucke verwandt werden.
Auch Mitarbeiter, die nicht rechtsverbindlich für das Unternehmen tätig sind, sind von der Regelung nicht betroffen. Der Sicherheit halber sollte man sie allerdings doch für alle Mitarbeiter und E-Mails anwenden.
Beinhalten müssen gewerbliche Mails die folgenden Angaben:
Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer
GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.
Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.
Das Gesetz im Original finden Sie unter dem folgenden Link:
EHUG
Bitte beachten Sie, daß ein Nichteinhalten der Gesetzesvorschrift zu Geldstrafen oder kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber führen kann! |