Für die Registrierung der Domains in den verschiedenen Phasen fallen folgende Gebühren an:
 | Öffenliche Einrichtungen 89,- EURO*
|  | Inhaber von Schutzmarken 129,- EURO*
|  | Inhaber von höheren Rechten 129,- EURO* |
Diese Gebühren werden zusätzlich zu den regulären Domainpreisen fällig und können nicht zurückerstattet werden, sollten die Domainrechte an andere Bewerber vergeben werden!
Bei mehreren Bewerbern wird die erste Reservierung berücksichtigt. Die Mitbewerber werden per E-Mail benachrichtigt. Sollten diese innerhalb von 40 Tagen keinen Widerspruch einlegen, wird die Domain aktiviert.
Die Domainpreise werden wie folgt festgelegt:
 | Registrierung für ein Jahr 29,- EURO*
|  | Erneuerung der Registrierung 29,- EURO*
|  | Domainwechsel 29,- EURO*
|  | Reaktivierung nach Löschung 29,- EURO* |
*Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%.
Unterschiede Sunrise I und Sunrise II Phase
Während in der Sunrise I Phase nur die Registrierung von vollständigen Wortmarken möglich ist, wird die Suinrise II Phase auch für Bildmarken offen sein.
Bei einer Wortmarke ist der Schriftzug in Farbe, Göße und Proportion klar definiert und angemeldet.
Eine Bildmarke hingegen beschreibt ein Logo, welches ähnlich wie bei der Wortmarke klar definiert ist.
Ob und wann eine Bild-Wortmarke, welche eine Kombination aus beiden oben genannten Marken darstellt, zulässig ist, ließ die EURid bislang noch nicht verlauten. "Pending Trademarks" werden nach dem momentanen Stand nicht akzeptiert werden. |